Abzocke durch kostenlose Referenz-Webseiten
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Vorsicht Falle: Heimarbeitsschwindel
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Für das Plan-B-Konzept unseres Frauennetzwerkes interessierten wir
uns sehr für ein Angebot aus dem Internet, dass unter dem vertrauens-
erweckenden Segel “Verbraucherschutz-Internet-Verein” für eine
“absolut seriöse” und z. B. auch als 400-Euro-Job geeignete Heimarbeit
für E-Mail- und Support-Mitarbeiter-/innen wirbt.
ACHTUNG !!! ACHTUNG !!! ACHTUNG !!!
Es dreht sich letzten Endes um die Weiterempfehlung und den
Verkauf von E-Büchern gegen Provision. Daran wäre an sich nichts
schlechtes, aber in diesem Falle entspricht es nicht dem, was der
oder die Arbeitssuchende unter Heimarbeit versteht.
Das ZDF strahlte eine Sendung über die Vorgehensweise
dieser Firma aus. Hier ein Ausschnitt aus der Sendung WISO
vom 11. Mai 2009:
Link zum Video (einfach in die Grafik klicken!)
Liebe Unternehmerinnen, bitte seien Sie wachsam:
Der TV-Sender zeigte einen Film, in dem mehrere eher mittelständische
Selbständige angesprochen wurden, sich als “Referenzkunde“, also als
Vorzeige-Kunde der ausführenden Firma, eine kostenlose (oder sehr
preisgünstige) Werbe-Homepage erstellen zu lassen.
Auf Einwände der potentiellen Kunden, sie würden sich das überlegen
wollen, drängten die Anbieter zu einer sehr schnellen Entscheidung,
da das Angebot sonst an andere vergeben würde, man bräuchte ja nur
eine begrenzte Anzahl von Referenz-Webseiten.
Vertrauend auf die allgemein übliche, vierzehntägige Widerrufsfrist
schlossen nun diverse Unternehmer/innen Verträge mit der Firma ab.
Diese beinhalteten dann wohl aber doch eine relativ hohe monatliche Gebühr,
gegen die ein Internet-Auftritt des Kunden erstellt wurde – oder auch nicht!
Der Knackpunkt: die angesprochenen potentiellen Kunden verliessen sich
auf mündliche Absprachen mit dem Anbieter…
Allerdings kamen den Kunden sehr bald Rechnungen ins Haus, in denen
eine Vorab-Gebühr für die erstellte Webseite gleich für ein Jahr im Voraus
verlangt wurde, obgleich Leistung erbracht wurde oder nicht.
Auch die mündliche Abmachung, die Homepage wäre erstmal nur für
ein Jahr gemietet, wurde laut der im TV gezeigten Opfer nicht eingehalten,
es handelte sich wohl durchweg um Vierjahres-Verträge.
Einsprüche und legale Widerrufsversuche der Unternehmer/innen
wurden ihren Berichten in der besagten Fernsehsendung nach abgeblockt.
Teilweise blieb den gutgläubigen Kunden nur die Abzahlung eines in dieser
Form nicht vertraglich geregelten und überteuerten Internet-Auftrittes.
Nicht immer verfügten die derart geprellten Kunden finanziell über
die Möglichkeit, rechtlich gegen das besagte Unternehmen vorzugehen.
Wenn Ihnen ein Unternehmen die Erstellung von Werbe-Plattformen
im Internet gratis als Referenzkunde anbietet, lesen Sie die Verträge
gut durch und lassen Sie sie eventuell von einem Fachmann überprüfen.
Fazit: (GANZ WICHTIG!) Verlassen Sie sich bitte niemals auf mündliche
Absprachen neben dem Vertrag, denn diese sind gerichtlich nicht einklagbar.
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Beste Grüße
P. S.: Wir sind stolz darauf, unsere Internetpräsenz in den Händen
einer kompetenten IT-Frau zu wissen, die nicht umsonst unsere
“Taffe Frau des Monats Mai” geworden ist.
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